06.04.2017
Bereits seit Januar 2016 besteht eine Verpflichtung von Onlinehändlern (z.B. auf eBay), einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU bereitzuhalten. Der Link muss leicht zugänglich und "klickbar" sein. Allerdings haben noch nicht alle Online-Händler ihre Shops entsprechend angepasst. Das Versäumnis kann zu ärgerlichen und teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Denn der Verstoß gegen diese Pflichtangabe kann zugleich ein Verstoß gegen UWG sein. Mitbewerber können dann abmahnen.
Uns liegen zur Zeit solche Abmahnungen z.B. von Herrn Torsten Fürstenberg (ausgesprochen von der Kanzlei Hoesmann, Berlin) oder von der GamesTrade UG (ausgesprochen von Absenger Anwälte, Wuppertal) vor.
Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, sehen Sie sich zunächst unsere Abmahnung-FAQ an.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!