27.03.2018
Der Slogan "La Mafia se sienta a la mesa" (zu deutsch: "Die Mafia setzt sich zu Tisch") kann nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG, Urteil in der Rechtssache T-1/17) wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung nicht als Unionsmarke geschützt bleiben.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Marke „La Mafia se sienta a la mesa“ auf eine kriminelle Organisation verweist, ein insgesamt positives Abbild dieser Organisation gibt und die schwerwiegenden Verstöße dieser Organisation gegen die Grundwerte der Union verharmlost. Diese Marke ist folglich geeignet, nicht nur bei den Opfern dieser kriminellen Organisation und ihren Familien, sondern bei jeder Person im Unionsgebiet, die mit dieser Marke konfrontiert wird und über eine durchschnittliche Empfindlichkeits-und Toleranzschwelle verfügt, Anstoß zu erregen oder diese zu beleidigen. Deshalb ist sie für nichtig zu erklären.
Quelle: Pressemitteilung des EuG vom 15.03.2018
In Markenrecht