Viele Unternehmen gerade kleinerer Läden oder Restaurants fragen sich oft, ob sie den Namen ihres Betriebes eigentlich als Marke schützen sollten, scheuen aber den Aufwand und die Kosten. Was viele nicht wissen: auch ohne Markenregistrierung ist man nicht völlig schutzlos. Bereits durch die Benutzung einer Geschäftsbezeichnung entsteht in der Regel ein nach § 5 MarkenG geschütztes sog. Unternehmenskennzeichen. Das gilt zumindest, wenn die Bezeichnung eine gewisse Unterscheidungskraft hat. Der Schutzbereich kann aber oftmals lokal begrenzt sein. Zudem schützt ein solches Unternehmenskennzeichen unter Umständen bereits nicht mehr gegen geringfügig abweichende Unternehmensnamen. Das OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 30.6.2021, Az. 6 W 35/21) hatte über die Verwechslungsgefahr für die Namen zweier italienischer Restaurants zu entscheiden.
In Markenrecht
28.07.2021
Seit einigen Jahren hält der Streit um die Markenrechte am Begriff Black Friday die Marketingabteilungen vieler Unternehmen in Atem. Der Black Friday stammt ursprünglich aus den USA und findet dort jedes Jahr Ende November am Brückentag zwischen Thanksgiving und dem Wochenende statt. An diesem prädestinierten Shopping-Tag locken zahlreiche Geschäfte mit großen Rabatten, dem sog. Black Friday Sale. Aber ein Unternehmen hatte sich den Begriff in Deutschland als Wortmarke geschützt und versuchte über Abmahnungen und Lizenzgebühren Kasse damit zu machen. Das BPatG muss nun über die Löschung der Marke entscheiden.
In Markenrecht
10.10.2019
Der Brexit, in welcher Form auch immer, steht wohl bevor und wird Auswirkungen auf den bisherigen Schutz von Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern haben. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über die möglichen Szenarien und die sich hieraus ergebenden Handlungsoptionen geben:
In Markenrecht
05.03.2019
Der Begriff "Black Friday" hätte als Wortmarke in Deutschland eigentlich nie eingetragen werden dürfen. Die Marke wird deswegen jetzt wieder gelöscht.
In Markenrecht
11.04.2018
Die Medien berichten derzeit über einen kuriosen Markenstreit in Island. Hierbei geht es um den Schlachtruf "Hú", der die isländischen Fußballfans während der EM 2016 berühmt gemacht hat. Eine Einzelperson hat sich in Island den fast identischen Begriff "Húh" als Wortmarke für Bekleidung geschützt und will jetzt offenbar verbieten, dass T-Shirts mit dem Aufdruck "Hú" ohne seine Zustimmung (sprich: kostenpflichtige Lizenz) verkauft werden können. Doch was ist an den Ansprüchen dran?
In Markenrecht
09.04.2018
Der Slogan "La Mafia se sienta a la mesa" (zu deutsch: "Die Mafia setzt sich zu Tisch") kann nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG, Urteil in der Rechtssache T-1/17) wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung nicht als Unionsmarke geschützt bleiben.
In Markenrecht
27.03.2018
Bei der Auswahl von Produktbezeichnungen, auch in Form von Zweitmarken ist große Sorgfalt geboten. Es empfiehlt sich vor der Benutzung einer solchen Bezeichnung sorgfältig recherchieren zu lassen, ob hierdurch nicht bestehende Markenrechte Dritter verletzt werden. Ansonsten drohen teure markenrechtliche Abmahnungen.
In Markenrecht
12.04.2017
Wer markenrechtliche Abmahnungen ausspricht, sollte sich seiner Sache sicher sein. Denn das Landgericht Hamburg (Beschluss v. 22.11.2016 - Az.: 312 O 128/16) hat - wie auch andere Gerichte bereits zuvor - nochmals bekräftigt, dass dies für den Abmahner eine Schadensersatzpflicht auslösen kann, wenn sich die Abmahnung als unberechtigt herausstellt. Das Argument: Durch die unberechtigte Abmahnung wird in rechtswidriger Weise das Recht des Abgemahnten am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb schuldhaft verletzt. Der Abgemahnte kann dann Erstattung der bei ihm angefallenen Anwaltskosten aus § 823 I BGB verlangen.
In Markenrecht
18.01.2017
Das OLG Frankfurt hat bestätigt, das die Verwendung fremder Marken in Metatags eine Rechtsverletzung darstellt. Dies gilt selbst bei Marken, die einen stark beschreibenden Charakter haben (OLG Frankfurt am Main, 06.10.2016 - 6 U 17/14).
In Markenrecht
09.01.2017
Was bedeutet überhaupt Markenstrategie? Jedes Unternehmen sollte für sich definieren, unter welcher Bezeichnung es Kunden und Verkehrskreisen gegenübertritt und wie für diese Bezeichnung eine Identifikationswirkung erreicht wird. Dies kann mit Hilfe einer zentralen Marke oder mit verschiedenen Marken für unterschiedliche Angebote erreicht werden. Die Frage, welche Strategie man hier wählt und welche Marken sich in welcher Weise eignen, ist zunächst eine Frage des Marketings und der persönlichen Strategie, keine rechtliche Frage. Ist jedoch diese Vorfrage geklärt, beginnt die rechtliche Bewertung der Markenstrategie. Auf rechtlicher Ebene lässt sich eine fundierte Markenstrategie unter vier einfachen Kernpunkten zusammenfassen.
In Markenrecht
04.01.2017